Personalausweis
Beschreibung
Mit einem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach. Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn Sie einen gültigen deutschen Reisepass haben.
Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt für Personen bis 24 Jahre 6 Jahre und für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen. (Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich).
Hauptwohnsitz in Werder (Havel) (In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, sich die Ausstellungsermächtigung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde einzuholen. Bei Nichtzuständigkeit wird eine erhöhte Gebühr fällig.) - Für Minderjährige unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Minderjährige unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie allerdings trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie das möchten. In diesem ist dann Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel eine deutsche Botschaft, für die Entgegennahme Ihres Antrages zuständig.
- Wenn gegen Sie gerade eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
Weitere Informationen:
- Sie finden Informationen zum Personalausweis, insbesondere zur Online-Funktion, beim Bundesministerium des Inneren unter folgendem Link: Personalausweisportal - Informationsbroschüre
Gebühren
- bei Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- bei Personen ab 24 Jahren (ab dem 01.01.2021): 37,00 Euro
- Aufschlag bei Nichtzuständigkeit mit Wohnsitz im Inland: 13,00 Euro
- Aufschlag bei Nichtzuständigkeit ohne Wohnsitz im Inland: 30,00 Euro
Benötigte Dokumente
-Aktuelles, biometrisches Lichtbild. Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
-Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder vorläufiges Dokument
-Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
- NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. (Zustimmungsurkunde bei Formulare) Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
-NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde
Rechtliche Grundlage
-Personalausweisgesetz
-Personalausweisgebührenverordnung