Reisepass

Beschreibung

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen.

Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel beim Veranstalter Ihrer Reise oder bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser wird von der Bundesdruckerei für einen Aufpreis von 32,00 Euro in der Regel innerhalb von 4 Werktagen produziert. Für den Fall, dass eine Expressbeantragung aufgrund der fehlenden Zeit nicht mehr ausreichend ist, kann die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass vor Ort auszustellen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Gültigkeit

  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen. Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich.
  • Hauptwohnsitz in Werder (Havel) (In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, sich die Ausstellungsermächtigung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde einzuholen.)

Gebühren

-bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
-bei Personen ab 24 Jahren 60,00 Euro (ab 01.01.2024: 70,00 Euro)

Bei Personen, für die die Stadt Werder (Havel) nicht zuständig ist, verdoppelt sich die Gebühr jeweils.

-Aufschlag für einen Express-Reisepass: 32,00 Euro
-Aufschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 Euro

Die Aufschläge werden auch bei Nichtzuständigkeit nicht verdoppelt.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Benötigte Dokumente

-Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)

-Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass

-Unter Umständen eine Personenstandsurkunde. Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.

-NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Einen Vordruck für diese Zustimmung finden Sie unter den Formularen. Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.

-NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit, z.B. Einbürgerungsurkunde

Rechtliche Grundlage

-Passgesetz
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
-Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes