Vorläufiger Personalausweis
Beschreibung
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er bereits abgelaufen ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser dient zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich vorher beim Auswärtigen Amt zu informieren, ob der vorläufige Personalausweis für die Einreise in das von Ihnen gewünschte Land ausreicht oder ob ein vorläufiger Reisepass oder ein Express-Reisepass ratsamer wäre.
Gültigkeit: unabhängig vom Alter der beantragenden Person bis zu 3 Monate
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen (Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich.)
- Hauptwohnsitz in Werder (Havel) (In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, sich die Ausstellungsermächtigung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde einzuholen.)
- Für Minderjährige unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Minderjährige unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt.
Gebühren
Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt unabhängig vom Alter 10,00 Euro.
Bei Nichtzuständigkeit wird ein Aufschlag in Höhe von 13,00 Euro fällig.
Benötigte Dokumente
-Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
-Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder vorläufiges Dokument
-Unter Umständen eine Personenstandsurkunde (Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
-NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (siehe Zustimmungserklärung bei Formulare). Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.
-NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde)
Rechtliche Grundlage
-Personalausweisgesetz
-Personalausweisgebührenverordnung