Vorläufiger Reisepass
Beschreibung
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen.
Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel beim Veranstalter Ihrer Reise oder bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Ein vorläufiger Reisepass kann ausschließlich dann ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines Express-Reisepasses (Express-Reisepässe sind nach maximal 4 Werktagen abholbereit) nicht mehr ausreicht.
Vor der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob dieser zur Einreise in das von Ihnen gewünschte Land ausreicht.
Die Gültigkeit beträgt unabhängig vom Alter der beantragenden Person 1 Jahr.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der vorläufige Reisepass sofort ausgestellt.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Die Beantragung eines Express-Reisepasses ist zeitlich nicht mehr möglich.
- Persönliches Erscheinen.Eine Beantragung durch andere per Vollmacht ist nicht möglich
- Hauptwohnsitz in Werder (Havel)
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, sich die Ausstellungsermächtigung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde einzuholen.
Bei der Beantragung eines Reisepasses bei einer anderen Passbehörde als Ihrem Hauptwohnsitz wird die doppelte Gebühr fällig.
Benötigte Dokumente
-Aktuelles, biometrisches Lichtbild (Bitte beachten Sie die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
-Personalausweis oder alter Reisepass oder Kinderreisepass oder altes vorläufiges Dokument
-Unter Umständen eine Personenstandsurkunde
(Bringen Sie bitte eine Geburts- oder Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind oder von denen auf dem alten Reisepass abweichen. Dies ist zum Beispiel nach einer Namensänderung oder einer Heirat möglich.)
-NUR bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren: Zustimmung beider Sorgeberechtigter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Einen Vordruck für diese Zustimmung finden Sie bei den Formularen. Bitte bedenken Sie bei Kindern unter 12 Jahren auch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses.)
-NUR bei Einbürgerung: Nachweis über das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit
z.B. Einbürgerungsurkunde
-Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise, z.B. Reisevertrag oder Flugtickets
Rechtliche Grundlage
-Passgesetz
-Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
-Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes