Wahlhelfer/ Wahlen
Beschreibung
Zur Durchführung von Wahlen sind Helfer unerlässlich, die den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf sicherstellen. Zu den Aufgaben der Wahlhelfer gehören u.a. die Ausgabe der Stimmzettel in den Wahllokalen, die Kontrolle der Wählerverzeichnisse sowie die anschließende Auszählung der Wahlzettel. Wahlhelfer arbeiten ehrenamtlich und bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit. Sie sind somit Amtsträger. Sie werden von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet. Jeder Bürger kann sich freiwillig als Wahlhelfer zur Verfügung stellen. Die Bereitschaftserklärung sollte den vollständigen Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum sowie die telefonische Erreichbarkeit bzw. eine E-Mail-Adresse enthalten.
Rechtliche Grundlage
-Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
-Brandenburgische Kommunalwahlverordnung
-Brandenburgisches Landeswahlgesetz
-Bundeswahlgesetz
-Bundeswahlordnung