Verwarnungsgeld

Beschreibung

Ein Verwarnungsgeld bzw. auch Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten durch eine Verwaltungsbehörde, in Werder (Havel) vom Außendienst des Ordnungsamtes. von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zwischen 5 und 55 Euro. Verwarnungsgelder werden z.B. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten erhoben (Parken ohne Parkscheibe, Parken auf dem Gehweg u.v.m).

Die immer freiwillige Zahlung des Verwarnungsgeldes setzt das bewusste Einverständnis des Betroffenen voraus. Wird es gezahlt, ist es rechtlich wirksam geworden und das Verfahren ist damit abgeschlossen. Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann ein Bußgeld- oder Kostenbescheid folgen.

Rechtliche Grundlage

-Straßenverkehrsordnung StVO, -Straßenverkehrsgesetz StVG, -Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Brandenburg
-Gesetz über Ordnungswidrigkeiten