Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Stadt Werder (Havel) erhoben, auf deren Stadtgebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind:
-land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
-Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Das zuständige Finanzamt setzt ausgehend von einem Einheitswert einen Steuermessbetrag fest, der der jeweiligen Gemeinde mitgeteilt wird. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die Grundsteuer, die für ein Jahr festzusetzen ist. Der Grundsteuerhebesatz wird durch die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltssatzung beschlossen.
Die Grundsteuer wird gem. Grundsteuergesetz zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Betrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Besonderheit
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d. h. sie wird für das ganze Kalenderjahr festgesetzt. Gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass Änderungen im Umfang der Steuerpflicht oder Steuerbefreiungen, die erst im Laufe des Kalenderjahres eintreten, für dieses Kalenderjahr noch unberücksichtigt bleiben. Sie führen zu einer Neu- oder Nachveranlagung durch das Finanzamt erst auf Beginn des nächsten Kalenderjahres.
Rechtliche Grundlage
-Grundsteuergesetz
-Hebesatz/ Haushaltssatzung der Stadt Werder (Havel)