Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer wird auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde festgesetzt und erhoben. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
-in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
-in Schank-, Speise- und Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.

Steuerschuldner ist der Halter der Apparate Halter der Apparate (Aufsteller), dem die Einnahmen zufließen. Die erstmalige Aufstellung eines Apparates ist durch den Halter bis zum 7. Kalendertag des laufenden Monats schriftlich anzuzeigen.

Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Steuerbescheid und ist am 15. eines jeden Kalendermonats fällig.

Rechtliche Grundlage

-Vergnügungssteuersatzung der Stadt Werder (Havel)