Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Steuerpflichtiger ist, wer im Stadtgebiet Inhaber einer Zweitwohnung lt. Zweitwohnungssteuersatzung ist. Inhaber können sein: Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs für sich oder für Familienangehörige inne hat.
Wohnungen im Sinne dieser Satzung sind die Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden oder genutzt werden können und über Fenster verfügen, die eine Wohnfläche von über 23 m² sowie über eine Form der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verfügt und an die Energieversorgung angeschlossen ist.
Wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt oder aufgibt, hat dies der Gemeinde innerhalb eines Monats nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet der Gemeinde gleichzeitig alle für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände mitzuteilen.
Rechtliche Grundlage
-Zweitwohngssteuersatzung der Stadt Werder (Havel)