Flächennutzungsplan

Beschreibung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Flächennutzungsplan ist gem. § 5 Baugesetzbuch für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Werder (Havel) hat seit dem 15. Mai 2008 einen wirksamen Flächennutzungsplan, der zu den üblichen Dienststunden im Sachgebiet Bauleitplanung eingesehen werden kann. Eine kurze telefonische Anmeldung wird erbeten. Bei auftretenden Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Bauleitplanung zur Verfügung.

Bürger haben auch die Möglichkeit, schriftliche Anfragen (formlos in Briefform) in Bezug auf den Flächennutzungsplan zu stellen.
 
Wenn sich städtebauliche Ziele ändern, werden Planänderungsverfahren durchgeführt, über die die Bürger in amtlichen Bekanntmachungen sowie Auslegungen informiert werden. Wenn Bürger hierzu Fragen haben, können sie sich auch formlos oder schriftlich an das Bauleitplanung wenden.
 
Das wirksame örtliche Baurecht ist auch im Geoportal einsehbar.