Erschließungsbeitrag
Beschreibung
Der öffentliche Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks finanziert.
Private Erschließungsbeiträge werden direkt von den jeweiligen Versorgern berechnet.
Rechtliche Grundlage
-Baugesetzbuch
-Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Werder (Havel)