Erlaubnis für Veranstaltungen
Beschreibung
Für die Ausrichtung von Straßenfesten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Ereignissen, für die in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird, ist folgendes zu beachten:
Es muss eine Erlaubnis des Straßenverkehrsamts der Stadt Werder (Havel) beantragt werden. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig, mindestens aber sechs Wochen vor der Veranstaltung, gestellt werden sollte. Für die Veranstaltung muss eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Veranstalter müssen je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab beim Landkreis Potsdam-Mittelmark (Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz) informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss. Für den Ordnungsdienst haben Veranstalter auf eigene Kosten zu sorgen.
Veranstalter sollten sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung davon überzeugen, dass die Strecke tatsächlich frei ist.
Gebühren
Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen je nach Art und Umfang der Genehmigung Gebühren an.
Benötigte Dokumente
-Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
Rechtliche Grundlage
-§§ 29 Abs. 2, 44 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung
-§ 18 in Verbindung mit § 21 Brandenburgisches Straßengesetz