Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht
Beschreibung
Mit entsprechender ärztlicher Begründung kann beim Straßenverkehrsamt der Stadt die Befreiung von der Gurt- und/ oder der Helmpflicht beantragt werden.
Rechtliche Grundlage
-§ 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung