Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung und der Winterdienst dienen der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit von Straßen und Wegen der Stadt.
Für Reinigung und Winterdienst auf Geh- und Radwegen sind laut der kommunalen Straßenreinigungssatzung grundsätzlich die Anlieger verantwortlich.
Straßen werden in der Straßenreinigungssatzung je nach Verkehrsaufkommen, Art der Straße, der Bebauung und der Verschmutzung in Reinigungsklassen eingestuft. Danach richtet sich, ob die Anlieger oder die Stadt für Reinigung und Winterdienst zuständig sind. Gegebenenfalls werden nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung Gebühren für die Reinigung erhoben.
Gebühren
lt. Straßenreinigungsgebührensatzung
Rechtliche Grundlage
-Straßenreinigungssatzung der Stadt Werder (Havel)
-Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Werder (Havel)