Negativatteste für Kaufverträge (=Vorkaufsrechtsbescheinigung)

Beschreibung

Vorkaufsrechtsbescheinigungen werden nach Abschluss von Kaufverträgen üblicher Weise vom beurkundenden Notariat beantragt. Auskünfte zum erreichten Bearbeitungsstand erhalten Notariate bzw. Käufer/ Verkäufer.

Rechtliche Grundlage

§§ 24 ff Baugesetzbuch