Auskunft aus dem Bundeszentralregister (=Führungszeugnis)
Beschreibung
Jede Person, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Werder (Havel) hat, kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis“) aus dem Bundeszentralregister stellen.
Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden. Für Minderjährige kann auch ein Erziehungsberechtigter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Mit dem elektronischen Personalausweis und der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion kann die Antragstellung auch Online direkt beim Bundesamt für Justiz erfolgen.
Eine Besonderheit stellt das europäische Führungszeugnis dar. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt.
Gebühren
Führungszeugnis Belegart N: 13,00 Euro
-Führungszeugnis Belegart NE (erweitert): 13,00 Euro
-Führungszeugnis Belegart O (für Behörden): 13,00 Euro
-Führungszeugnis Belegart OE (erweitert für Behörden): 13,00 Euro
-europäisches Führungszeugnis: 17,00 Euro
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Genaue Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Benötigte Dokumente
-Personalausweis oder Reisepass bzw. das entsprechende ausländische Dokument
-Nur bei erweitertem Führungszeugnis (Belegart NE):
Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
-Nur bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O): Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
-Nur bei erweitertem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE): Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
Rechtliche Grundlage
-Bundeszentralregistergesetz