Beglaubigte Abschrift des Eheregisters (=Eheurkunde)

Beschreibung

Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften des Eheregisters können Sie beim Standesamt erhalten, wo Sie Ihre Ehe geschlossen haben. Aus den als Heiratsbuch fortgeführten Familienbüchern werden ebenfalls Eheurkunden ausgestellt. Wurde Ihre Eheschließung nachbeurkundet, können aus dem Eheregister Eheurkunden oder beglaubigte Abschriften des Eheregisters ausgestellt werden. Wenn Sie Ihre Ehe in Werder (Havel) oder in unseren Ortsteilen geschlossen haben, werden die Urkunden im Standesamt Werder (Havel) ausgestellt.

Für die Führung und Aufbewahrung der Personenstandsbücher im Standesamt gelten folgende Fristen:

  • Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Die Personenstandsregister werden nach Ablauf der Führungs-und Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv Werder (Havel) übergeben. Sollten die benannten Fristen bereits abgelaufen sein, können Auszüge bzw. Kopien aus den verschiedenen Registern über das Stadtarchiv Werder (Havel) bezogen werden.

Gebühren

-Eheurkunde, beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches: je 15,00 Euro
-jede weitere Urkunde, wenn diese gleichzeitig in einem Arbeitsgang hergestellt wurde: je 7,50 Euro

Benötigte Dokumente

-gültiger Personalausweis oder Reisepass

Rechtliche Grundlage

-Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
-Personenstandsgesetz
-Personenstandsverordnung