Container abstellen (=Sondernutzung)

Beschreibung

Die Nutzung öffentlicher Flächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert grundsätzlich die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt.

Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:

-Litfaßsäulen, Werbetafeln u.ä.Einrichtungen
-Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden
-Tribünen
-Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Container, Aufstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugerüsten mit und ohne Bauzaun
-Lagerung von Gegenständen aller Art, die mehr als 24 Stunden andauern
-feste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske
-Vor Geschäften aufgestellte Waren
-Filmaufnahmen

Gebühren

Die Gebühren für die Sondernutzung richten sich nach der Art der Nutzung und sind in der ondernutzungssatzung der Stadt Werder (Havel) nachzulesen.

Benötigte Dokumente

Anträge auf Erlaubnis zur Sondernutzung an Straßen oder auf Erteilung einer privatrechtlichen Genehmigung zur Benutzung städtischer Verkehrsräume sind schriftlich in doppelter Ausfertigung einzureichen und durch Zeichnung sowie textliche Beschreibung so zu erläutern, dass Art und Dauer der Benutzung sowie der dadurch beanspruchte Verkehrsraum ausreichend beurteilt werden können.

Ist eine Sondernutzung oder sonstige Benutzung baurechtlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig oder steht sie in Verbindung mit einem baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben, so ist der Antrag dem Baugesuch als Sonderantrag beizufügen.

Ist mit der Benutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung des Straßenkörpers oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss diese erklärt werden.

Rechtliche Grundlage

-Sondernutzungssatzung der Stadt Werder (Havel)
-Straßenverkehrsordnung