Brandschutz

Beschreibung

Das Sachgebiet Brandschutz der Stadtverwaltung ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Erstellung von Kostenbescheiden zur Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel) inkl. Widerspruchsbearbeitung
  • Abrechnung der Dienstausfälle gegenüber den Arbeitgebern von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel)
  • Mitwirkung bei Maßnahmen des Zivil-und Katastrophenschutz des Landkreises
  • Unterstützung bei der Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung und bei der Nachwuchsgewinnung in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Werder (Havel)
  • Löschwasseranfragen im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren bzw. Bauvoranfragen
  • Beschaffung und Verwaltung von Feuerwehrbedarf (Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungen, Uniformen etc.) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Werder (Havel)

Erstattung von fortgezahlten Arbeitsentgelt

Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr dürfen aus dem Dienst in der Feuerwehr keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Zeitraum der Inanspruchnahme der Kameradinnen und Kameraden das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die ehrenamtliche Tätigkeit üblicherweise erzielt worden wären.  

Den Arbeitgebern wird jedoch der Betrag auf Antrag durch die Stadt Werder (Havel) erstattet. Für die Beantragung sendet der Brandschutz das entsprechende xls-Formular. Das Merkblatt gibt darüber hinaus weitere Information zur Antragstellung.