Überarbeitung der Gestaltungssatzung
Die seit 1993 geltende Gestaltungssatzung für die Innenstadt soll aktualisiert und rechtssicher formuliert werden.

Die Gestaltungssatzung für die Werderaner Innenstadt aus dem Jahr 1993 hat bisher gute Dienste geleistet, soll jedoch aufgrund ihres langen Bestands aktualisiert und rechtssicher formuliert werden.
Die Gestaltungssatzung gilt für baugenehmigungspflichtige und baugenehmigungsfreie bauliche und sonstige Vorhaben und trifft dabei Aussagen zur Materialität, Farben und Aussehen von:
- Dachformen und – eindeckung
- Dachaufbauten
- Fassadengestaltung und -gliederung
- Fenstern, Türen und Schaufenstern
- Vordächern und Markisen
- Werbeanlagen, Warenautomaten und Schaukästen
- Einfriedungen und Außenanlagen
- Antennen
- Garagen und Nebengebäuden
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschließend.
Ein Ziel der Überarbeitung ist die Prüfung von Vereinfachungen der Satzung - und damit des Verwaltungsaufwandes. Damit soll eine rechtssichere Präzisierung und Verfestigung der rechtlichen Anforderungen erfolgen.
Besondere Aufmerksamkeit soll der Präzisierung von bestimmten Punkten gewidmet werden, an die mit der Zeit neue Anforderungen gestellt werden, etwa dem Umgang mit Werbeanlagen, Dachgauben oder Solaranlagen. Es soll darüberhinaus dargelegt werden, welche Ordnungswidrigkeiten rechtssicher mit hinterlegten Bußgeldern sanktioniert werden können. Zur besseren Verständlichkeit für die Verwaltung und Eigentümern soll eine Gestaltfibel erstellt werden.
Mit der Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde Anfang 2022 das Berliner Büro „Freie Planungsgruppe Berlin“ beauftragt. Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme der Gebäude. Gelungene Beispiele städtebaulicher Sanierung sowie Gebäude, die im besonderen Maße aufgrund ihrer Fassadengestaltung bauzeitliche Epochen widerspiegeln, sollen dabei aufgenommen werden.
Zuletzt aktualisiert:
Werder (Havel), 29.03.2022