Ausschreibung digitale Tafeln - Bekanntmachung
Gemäß § 30 Absatz 1 UVgO ist ab Unterzeichnung für die Dauer von drei Monaten die Vergabebekanntmachung zur Leistung „digitale Tafeln inkl. Zubehör“ auf der Homepage der Stadt Werder (Havel) unter www.werder-havel.de bekannt zu machen.